Ist die Miete für mein kleines Unternehmen steuerlich absetzbar?
Wenn Sie ein kleines Unternehmen führen oder ein Startup betreiben, ist die Frage der steuerlichen Absetzbarkeit Ihrer Mietkosten von großer Bedeutung. In diesem Beitrag erklären wir, unter welchen Bedingungen Ihre Büromiete steuerlich geltend gemacht werden kann, welche Faktoren eine Rolle spielen und worauf Sie achten sollten, um Ihre Steuerlast zu optimieren.
1. Grundvoraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit
Grundsätzlich sind Mietkosten für Geschäftsräume als betrieblich veranlasste Aufwendungen steuerlich absetzbar. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Das Büro dient ausschließlich geschäftlichen Zwecken.
- Der Mietvertrag läuft auf das Unternehmen.
- Die Zahlung der Miete erfolgt aus dem Geschäftskonto.
- Der Vermieter stellt eine ordnungsgemäße Rechnung aus.
Sollten Sie Ihre Geschäftsräume in der eigenen Wohnung haben, gelten spezielle Regelungen.
2. Steuerliche Regelungen für ein Homeoffice
Viele Selbstständige arbeiten von zu Hause aus. Auch hier können Mietkosten teilweise abgesetzt werden, wenn:
- Der Raum ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt wird.
- Es sich um ein abgeschlossenes Büro handelt (kein Durchgangszimmer).
In diesem Fall können Sie anteilig die Miete sowie Nebenkosten für diesen Raum steuerlich geltend machen.
Beispielrechnung für ein Homeoffice:
Gesamtwohnfläche | Bürofläche | Monatsmiete | Absetzbarer Anteil |
---|---|---|---|
80 m² | 20 m² | 1.200 € | 300 € |
3. Nebenkosten: Welche sind absetzbar?
Neben der reinen Miete können auch folgende Kosten steuerlich geltend gemacht werden:
- Betriebskosten (Strom, Wasser, Heizung)
- Reinigungskosten
- Instandhaltungs- und Reparaturkosten
- Kosten für Büroausstattung
Wichtig: Auch hier gilt, dass diese Kosten in direktem Zusammenhang mit der geschäftlichen Nutzung stehen müssen.
4. Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug
Wenn Ihr Unternehmen umsatzsteuerpflichtig ist, können Sie sich die in der Miete enthaltene Umsatzsteuer (Vorsteuer) vom Finanzamt zurückholen. Voraussetzung dafür ist:
- Der Vermieter weist die Umsatzsteuer auf der Rechnung aus.
- Ihr Unternehmen ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Sollten Sie jedoch die Kleinunternehmerregelung nutzen (Umsatz unter 35.000 € pro Jahr in Österreich), entfällt der Vorsteuerabzug.
5. Steuerliche Optimierungstipps
- Mietvertrag gut prüfen: Klären Sie mit Ihrem Steuerberater, ob der Vertrag steuerlich optimal gestaltet ist.
- Kleinunternehmerregelung beachten: Falls Ihr Umsatz steigt, könnte sich ein Wechsel zur Regelbesteuerung lohnen.
- Belege und Rechnungen sammeln: Dokumentieren Sie alle Mietzahlungen sorgfältig für das Finanzamt.
Die Miete für Ihr Büro kann eine erhebliche steuerliche Entlastung darstellen, wenn Sie die gesetzlichen Vorgaben beachten. Ob reine Geschäftsräume oder ein steuerlich absetzbares Homeoffice – es lohnt sich, sich mit den Möglichkeiten auseinanderzusetzen und gegebenenfalls einen Steuerberater hinzuzuziehen.
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